Wiedereinstieg: Unterstützung der Vereine

Der STTB hat im Rahmen der Pandemie ein Wiederanschub-Paket in Höhe von 10.000 Euro für Vereine beschlossen. In der vergangenen Präsidiumssitzung wurden nun die Rahmenbedingungen beschlossen. Hier die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

Was muss ein Verein tun, um Geld aus diesem Topf zu beantragen?

  1. Schritt: Formlos die Veranstaltung bei der Geschäftsstelle (Mail) vorstellen. Hier reicht es die geplante Maßnahme kurz zu skizzieren: Was soll getan werden? Was wird hierzu benötigt? Welche etwaigen Kosten entstehen?
  2. Schritt: Veranstaltung durchführen
  3. Schritt: Dokumentation der Veranstaltung (Quittungen evtl. Ausgaben, Bilder von der Veranstaltung, Pressebericht, etc.) an die Geschäftsstelle mailen

Wie wird über den Antrag entschieden?

  1. Der angemeldete Veranstaltungsrahmen wird von der Geschäftsstelle an den zuständigen Fachwart weitergeleitet. Dieser entscheidet, ob eine Maßnahme den Förderkriterien entspricht und erteilt dem Verein einen Vorab-Bescheid.
  2. Nach der durchgeführten Veranstaltung wird die Dokumentation der Maßnahme von der Geschäftsstelle an den zuständigen Fachwart weitergeleitet, dieser entscheidet gemeinsam mit dem Ausschuss über die Höhe der Fördersumme.
  3. Der Verein erhält eine Information über die Höhe der Fördersumme und der Betrag wird ausgezahlt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird jede Veranstaltung, die dem Verein nachhaltig nützt. Beispiele hierfür: Schnuppertage in Schulen, Durchführung Minimeisterschaften, Sportwerbetage, Breitensportturniere, neue Projekte, Integration, Inklusion, etc.


Nicht alle entstehenden Kosten sind förderwürdig. Im Zweifelsfalle entscheidet der zuständige Ausschuss final. Die Veranstaltungen müssen seitens der Vereine vorfinanziert werden. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet, unabhängig wann die Maßnahme stattfindet. Ist die geplante Fördersumme erschöpft, erfolgt ein Stopp der Vorab-Bescheide bis die beantragten Veranstaltungen durchgeführt und die finanziellen Zuschüsse ausbezahlt wurden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Betrag kann anteilig oder in Summe ausbezahlt werden.

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Erik Roskothen

Vizepräsident