Sportversicherung greift während den Beschränkungen auch beim Individualsport

Der LSVS informiert:

vor dem Hintergrund, dass die bestehenden behördlichen Maßnahmen zeitlich fortdauern müssen, bietet die ARAG die folgende, weiter gefasste Regelung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages:

Ab sofort und bis auf weiteres gilt der Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder während ihrer individuellen sportlichen Aktivitäten (Einzeltraining) sowohl in der vom ihm im Verein betriebenen Sportart als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness. Das im Sportversicherungsvertrag für derartige „Einzelunternehmungen“ geltende Erfordernis einer vom Vereinsvorstand oder sonst autorisierten Person erteilten „Anordnung“ bedarf es bis auf weiteres nicht. Die Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem beigefügte Merkblatt der ARAG-Versicherung.

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    14.04.2020

    Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
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Erik Roskothen

Vizepräsident