Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bundesrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch […]
Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bundesrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch […]