Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bundesrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch eingelegt hat, wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitgliederversammlung des Vereins oder Verbandes geändert. Dieses Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und ist ab dem darauf folgenden Tag wirksam. Was das konkret bedeutet erläutert RA Patrick Nessler in seinem neu veröffentlichten Fachbeitrag.
Vielen Dank für die Veröffentlichung!
- https://rkpn.de/vereinsrecht/veroeffentlichungen/neues-gesetz-zur-amtszeit-des-vorstands.html
- https://rkpn.de/vereinsrecht/veroeffentlichungen/neues-gesetz-zur-mitgliederversammlung.html
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